Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tobo -Veranstaltungsservice

1. Allgemeines

1.1 Tobo VS ist in der Gestaltung seines Programms frei, arbeitet aber mit dem Veranstalter zusammen. Diesbezüglich Weisungen dritter unterliegt er nicht. (Musikwünsche sind natürlich was anderes)

1.2 Tobo VS verpflichtet sich die Musikveranstaltung zu den besprochenen Bedingungen durchzuführen, sowie die Anfangszeit und Spieldauer einzuhalten.

1.3 Im Falle einer Schuldhaften Verletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe in maximaler Höhe der vereinbarten Gage bestimmt. Weitere Ansprüche sind für beide Seiten ausgeschlossen.

1.4 Für den Fall, das Tobo VS wegen Krankheit oder aus anderen Gründen ihrem Engagementvertrag nicht nachkommen kann, kümmert sich Tobo VS für einen gleichwertigen Ersatz DJ.

2. Räumlichkeit

2.1 Der Auftraggeber und somit auch der Veranstalter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, 2 Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für uns zugänglich zu machen.

2.2 Der Veranstalter hat für zwei saubere 230V~ / 16A Schuko Stromversorgung zu sorgen (ggf. Starkstrom). Für evt. auftretende Störungen im Ton, verursacht durch z.B. Brumm- / Masseschleifen, durch angehängte Kühlschränke oder sonstige negativ beeinflussende Stromabnehmer , ist der Veranstalter verantwortlich.

2.3 Der Veranstalter brauch sich um einen DJ Tisch nicht zu sorgen. Tobo VS bringt alles was für den Aufbau gebraucht wird selbst mit. Platzbedarf je nach Veranstaltungsgröße.

3. Auftragsrücktritte

3.1 Absagen von Veranstaltungen sind Tobo VS umgehend mitzuteilen. Werden vereinbarte Aufträge innerhalb 2 Monaten vor dem Veranstaltungstermin abgesagt, behält sich Tobo VS das Recht, eine Ausfallspauschale von 50% der vereinbarten Gage in Rechnung zu stellen.

Bei einer Absage 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist eine Ausfallpauschale von 100% zu zahlen.

4. Urheberrechte

4.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass öffentliche Veranstaltungen GEMA-pflichtig sind und vom Veranstalter angemeldet werden müssen. Private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage sind davon ausgeschlossen. Tobo VS ist nicht verpflichtet dieses zu prüfen.

5. Vorauszahlung

5.1 Tobo VS behält sich das Recht vor, 50 % der vereinbarten Gage als Akontozahlung in Rechnung zu stellen.

6. Zahlung

6.1 Die vereinbarte Gage ist am Ende der Veranstaltung in bar an Tobo VS zu zahlen. Tobo VS stellt grundsätzlich eine Rechnung/Quittung in Höhe der vereinbarten Gage aus. Falls im Vorgespräch so vereinbart kann die Gage auch eine Woche vor Veranstaltung auf das Konto von Tobo VS überwiesen werden. Kontodaten stehen in der Fußzeile jedes Datenblatts .

7. Gagenkürzung

7.1 Gagenkürzungen werden grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere sofern der Veranstalter nicht mit dem Programm zufrieden sein sollte oder ein Teil der Technik während der Veranstaltung ausfallen sollte. Etwaige Kürzungen sind nur bei grober Fahrlässigkeit und bis zu einer maximalen Höhe von 50 % der vereinbarten Gage in beidseitigem Einverständnis zulässig.

8. Catering / Spesen

8.1 Catering und Getränke für Tobo VS und das gegebenenfalls gestellte Personal, sind vom Auftraggeber in angemessener Menge und Qualität zu stellen.

9. Salvatorische Klausel

9.1 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Gerichtsstand ist Nauen Stand: 01.01.2015

Unser Credo

Wir blicken voller Stolz auf ein breites Spektrum an Veranstaltungen jeder Größenordnung zurück. Doch unser Blick ist nach vorn gerichtet, denn nach dem Event ist vor dem Event.

Kontaktdaten

TOBO-VS
Tobias Brudlo
Telefon: 0152 / 035 298 43
E-Mail: kontakt@tobo-vs.de